Volker Radke

Der Gesellschaft etwas zurückgeben

Zur Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland

Verfasst von volkerradke am Mittwoch, November 1, 2006

Charles Lane, Tagesspiegel:

>>…Im August 1948 begannen die Deutschen mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes. Erste Fassungen, die dem 65-köpfigen Parlamentarischen Rat zugänglich gemacht wurden, beinhalteten die Beibehaltung der Todesstrafe. Erst am 6. Dezember, bei einem Treffen einer Unterkommission, überraschte ein einziger Delegierter, Hans-Christoph Seebohm, alle anderen, als er sich für die Abschaffung der Todesstrafe aussprach. Seebohm stand der kleinen, rechtsextremen Deutschland-Partei vor – die auch für den Namen „Deutsches Reich“ statt „Bundesrepublik“ plädierte.

In seiner Rede vor dem Rat setzte Seebohm die Exekutionen „vor und nach 1945“ gleich. Wie der britische Historiker Richard J. Evans schreibt, dachte Seebohm „vor allem an die Exekutionen der Kriegsverbrecher, gegen die er und seine Partei sich so eindeutig ausgesprochen hatten. Verhindert zu haben, dass Nazi-Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt werden, würde ohne Frage der Deutschland-Partei weitere Wähler auf der extremen Rechten zutreiben.“

Sozial- und Christdemokraten wiesen die Seebohm-Initiative zunächst zurück. Doch nach und nach witterten sie deren Vorteile. Die Sozialdemokraten bekamen plötzlich rechtsextreme Fürsprecher für eine Idee, die sie alleine kaum hätten propagieren können. Und mehr als die Hälfte der Christdemokraten fand es richtig, Nazi-Kriegsverbrecher vor der Hinrichtung zu bewahren. Nachdem am 24. Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten worden war, bombardierten die Deutschen – darunter Konrad Adenauer und Kurt Schumacher – den US-Hochkommissar John J. McCloy mit Gnadengesuchen, die auf Artikel 102 fußten…<<

Wikipedia:

>>…Mit der Gründung der Bundesrepublik trat 1949 das Grundgesetz (GG) als übergeordnetes Bundesrecht in Kraft. Darin lautet Artikel 102 schlicht: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Die Initiative für dieses Verbot ging von Hans-Christoph Seebohm aus, der dies erstmals am 6. Dezember 1948 in Beratungen zum Grundgesetz vorschlug. Er war Mitgründer der Deutschen Partei und wollte mit dem Verbot vor allem Kriegsverbrecher aus der Zeit vor 1945 schützen. Friedrich Wilhelm Wagner (SPD) beantragte erfolgreich die Abschaffung der Todesstrafe im Parlamentarischen Rat…<<

2 Antworten zu “Zur Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland”

  1. Batzohoraim hayom: Der Kontakt zur Realität // nordstadtsafari sagt:

    [...] Schon von letztem Jahr, dank Volker Radke wiederentdeckt: Warum es in Deutschland keine Todesstrafe mehr gibt. Ein Artikel im Tagesspiegel vom 18. Okt 2005 von Charles Lane erinnert: Artikel 102 [”Die Todesstrafe ist abgeschafft.”] war das Geistesprodukt eines rechtsextremen Politikers [Hans-Christoph Seebohm Vorsitzender der “Deutschland-Partei”], der mit verurteilten Nazi-Kriegsverbrechern sympathisierte – und verhindern wollte, dass sie von den britischen und amerikanischen Besatzungskräften getötet würden. Artikel 102 war also keineswegs ein Signal gegen das barbarische System Hitlers, sondern eine Stellungnahme gegen die angeblichen Exzesse alliierter Siegerjustiz. […] [...]

  2. Absolute Zahlen und Hinrichtungen « Volker Radke sagt:

    [...] In Deutschland gibt es die Todesstrafe nicht, denn man hat sie abgeschafft, um Nazis zu schützen. [...]

Eine Antwort hinterlassen

Du musst angemeldet um einen Kommentar abzugeben.