Freier Markt, FAZ-Style
Die FAZ über die Verschwendungssucht von Wohlfahrtsverbänden und deren Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Konkurrenten:
Der Deal ist simpel: Die Wohltäter verzichten darauf, ihre Gewinne eigennützig zu verwenden, und werden zur Belohnung als gemeinnützig anerkannt. Wer das Gütesiegel ergattert, wird vom Staat großzügig mit einer Fülle von Privilegien ausgestattet. Das Nachsehen haben private Wettbewerber, denen die Privilegien der Gemeinnützigkeit verwehrt bleiben.
Horst de Haan ist einer dieser Konkurrenten. Der Deutschland-Chef des französischen Cateringunternehmens Sodexho kann nicht verstehen, warum er zur Umsatzsteuer verpflichtet wird, wenn er die Kantine eines Krankenhauses bewirtschaftet, während Rotes Kreuz oder Caritas von der Steuer befreit werden.
„Um allein mit der vom Krankenhaus erbrachten Leistung gleichzuziehen, muß ich einen Kostenvorteil von rund elf Prozent erzielen“, sagt de Haan.
Ohne Wohlfahrtsverbände, in denen tatsächlich einiges an Verschwendung stattfindet (in etlichen Bereichen schaffen sie es sogar, regionale Quasimonopole zu bilden), besonders verteidigen zu müssen, lohnt es doch zu zeigen, wen die FAZ hier als Kronzeugen für die Freiheit des Marktes aufführt. Die Firma Sodexho hat schon bei der Versorgung von Flüchtlingen (Gutscheinprinzip: Ware statt Bares, kein Wechselgeld, Flüchtlinge haben keine Wahl der Anbieter) gezeigt, was sie unter einem freien Markt versteht:
Der Quasimonopolist Sodexho hat sich bereits aller Skrupel entledigt und wirbt bei den britischen Lebensmittelhändlern ebenso offenherzig wie rufschädigend: „Dont miss this revenue-making opportunity. Vochers will be the benficiaries only method of buying essential living products. No change is given, but you will receive the full value of the voucher.“ (Versäumen Sie nicht diese lukrative Gelegenheit. Gutscheine werden für Flüchtlinge die einzige Möglichkeit sein, elementare Dinge zu kaufen. Sie geben kein Wechselgeld heraus, erhalten aber den wollen Gegenwert der Gutscheine.) Anders ausgedrückt: Prellen Sie wehrlose Flüchtlinge – es ist profitabel und ganz legal. Wer jetzt aber denkt, jeder Privatmensch könne sich straflos auf Kosten von Flüchtlingen bereichern, der hat das System noch nicht verstanden.
In Wolfsburg ließen sich im letzten Jahr rund 70 Flüchtlinge, um über Bargeld verfügen zu können, ihre Gutscheine von kommerziellen Gutscheinhändlern (nicht Sodexho, sondern privaten Geschäftemachern) abkaufen – unter Wert. Daraufhin wurden von der Staatsanwaltschaft Strafverfahren eingeleitet. Als „Betrogene“ gerierte sich ausgerechnet die Stadt Wolfsburg. Sie forderte (und erhielt) nach der Aufdeckung des Skandals „ihr“ Geld zurück – das heißt den Restbetrag, der den Flüchtlingen beim Abkauf vorenthalten wurde. Die Flüchtlinge gingen nicht nur leer aus, sondern wurden als „Betrüger“ entlarvt: Nach der Verurteilung der Gutscheinhändler erhielten die Flüchtlinge Bußgelbescheide bis zu 500 Mark wegen „Beihilfe zum Betrug“.
Was lernen wir daraus? Von Gutscheinfirmen, Wohnheimbetreibern und Kommunen dürfen und sollen Flüchtlinge sich betrügen lassen. Erscheint es ihnen aber günstiger, sich von windigen privaten Geschäftemachern übers Ohr hauen zu lassen, betrügen sie ihre Betrüger und müssen Strafe zahlen.
(Hattip Logic’s Heaven, a blog that went down all too soon)