Gesetz zum Schutz der deutschen Stammzelle
Verfasst von volkerradke am Samstag, April 12, 2008
Der Bundestag erlaubt der Forschung die Verwendung von jüngeren embryonalen Stammzellen – nur aus dem Ausland.
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Dass Deutschland überhaupt so verbissen darüber diskutiert, ist nur mit der menschenverachtenden Vergangenheit der Nazi-Zeit erklärbar. Sie macht die Abwägung von nur für die Forschung extrem eng ausgelegtem Lebensschutz gegen die Chancen zur Verbesserung und Verlängerung bestehenden Lebens zum Eiertanz. Erlaubt ist bisher nur die Nutzung ausländischer Stammzellen, wobei auch die vor 2002 gewonnen worden sein müssen.
Wegen der “menschenverachtenden Vergangenheit der Nazi-Zeit” werden nur nichtdeutsche Stammzellen zu Forschungszwecken traktiert. Zum Glück ist das harmloser, als wegen Auschwitz Serbien zu bombardieren.